Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, für alle Geschäftsbeziehungen der AGNITAS AG („AGNITAS“) mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Auftraggeber“). Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. E-Mails gelten ausdrücklich als Schriftform.

Leistungen

AGNITAS führt für den Auftraggeber technische Dienstleistungen durch bzw. stellt dem Auftraggeber eine technische Plattform zur Durchführung von Online-Leistungen zur Verfügung. Aus der jeweils aktuellen Preisliste geht hervor, welche Leistungen von AGNITAS angeboten werden.

Nutzungsrechte

Nutzt der Auftraggeber ein AGNITAS-System selbst, so darf er es nur für eigene Zwecke nutzen. Eine Weitergabe an oder die Mitnutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Das AGNITAS-System bleibt Eigentum von AGNITAS.

Vergütung

Es gelten die in der aktuellen Preisliste aufgeführten Vergütungen. Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind nach Rechnungseingang fällig. Sind Leistungen, die AGNITAS für den Auftraggeber erbringt, nicht in der Preisliste geregelt, so müssen diese gesondert vereinbart werden. Der Abzug von Skonto ist generell nicht gestattet.

AGNITAS behält sich Preisanpassungen vor. Diese werden dem Auftraggeber im Fall einer Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Gewährleistung

AGNITAS gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies System zu erstellen.

Störungen und Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten Fehlerbeschreibung in Textform zu verbinden. Der Auftraggeber gewährt AGNITAS dazu die erforderliche Unterstützung zur zeitgerechten Durchführung der Mängelbeseitigung in angemessenem Umfang. Er wird insbesondere AGNITAS vorhandene Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und AGNITAS dabei unterstützen, gemeldete Störungen und Mängel zu reproduzieren.

Ergibt eine Überprüfung, dass keine Störung oder kein Mangel, die AGNITAS zu vertreten hat, vorliegt, so kann AGNITAS eine Aufwandsentschädigung nach den jeweils gültigen Stundensätzen verlangen.

Freistellungserklärung

Der Auftraggeber beachtet alle rechtlichen Vorschriften, insbesondere solche, die die Verbreitung von Inhalten beschränken sowie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sollte eine Inanspruchnahme von AGNITAS durch Dritte aufgrund Rechtsverletzungen gleich welcher Art durch den Auftraggeber erfolgen, so stellt der Auftraggeber AGNITAS von solchen Ansprüchen frei und verpflichtet sich, alle daraus erwachsenden Kosten zu übernehmen, auch im Zusammenhang mit einer angemessenen Verteidigung gegen diese Ansprüche.

Datenschutz

AGNITAS verpflichtet sich, erhaltene Daten streng vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an Dritte herauszugeben und auf Anforderung vollständig an den Auftraggeber zurückzugeben und auf ihren Systemen komplett zu löschen.

Verschwiegenheitspflicht

AGNITAS und der Auftraggeber verpflichten sich, die von der jeweils anderen Seite erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich der Konditionen, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben

Haftungsbeschränkung

AGNITAS haftet für Schäden aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Für solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (die sogenannten “Kardinalpflichten”) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die Haftung von AGNITAS für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet AGNITAS ebenfalls nur in dem aus den vorhergehenden Absätzen ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre.

Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, zu dem der geschädigte Auftraggeber von dem Schaden und den Umständen Kenntnis erhält, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt. Sie verjähren ohne Rücksicht auf diese Kenntnis innerhalb von zwei Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für Schadensersatzansprüche aus vorsätzlichen Handlungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Höhere Gewalt

Soweit AGNITAS die vereinbarten Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderer, für AGNITAS unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für AGNITAS keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Sobald die Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, hat AGNITAS unter Mitteilung in Textform an den Auftraggeber die Leistungen ohne besondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.

Sonstige Bestimmungen

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.


Erfüllungsort für alle Verpflichtungen von AGNITAS ist München, soweit sich aus der Natur der Verpflichtung kein anderer Erfüllungsort ergibt. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist München.

 

AGNITAS AG AGB Version 1.5