CSA-Richtlinien

Profitieren Sie vom CSA Whitelisting

Bei der Certified Senders Alliance (CSA) handelt es sich um ein weltweit einzigartiges Kooperationsprojekt des Deutschen Dialogmarketing Verbandes (DDV) als Vertreter der E-Mail-Versender und des Verbandes der Deutschen Internetwirtschaft eco. Die CSA betreibt eine zentrale, deutschlandweite Whitelist, die von zahlreichen großen Providern, wie zum Beispiel 1&1, AOL, Freenet, GMX, web.de oder Yahoo, übernommen wird.

Die E-Mails eines Versenders, dessen Mailserver-Adressen in der CSA-Whitelist eingetragen sind, werden damit automatisch bei den teilnehmenden Providern nicht gefiltert und unverändert in die regulären Postfächer der Empfänger zugestellt. Dieses Verfahren bezeichnet man knapp als CSA Whitelisting.

Logo CSA

Ein E-Mail-Versender, der auf die CSA-Whitelist gesetzt werden möchte, muss die Aufnahmekriterien der CSA erfüllen, die Einhaltung verschiedener definierter Teilnahmeregeln verbindlich zusichern und sich einem Kontrollgremium für Beschwerdefälle inklusive der damit verbundenen Sanktionsmaßnahmen unterwerfen.

Wie wichtig die Einhaltung der von der CSA geforderten Richtlinien ist, zeigt die nachfolgende Seite. Hier werden durch die CSA ausgesprochene Rügen veröffentlicht – sozusagen an den Pranger gestellt. Eine hohe Rügenanzahl wird mit dem temporären Whitelist-Ausschluss des E-Mail-Versenders bestraft, der sich entsprechend auf die Zustellbarkeit von dessen Kunden auswirkt. (Derzeit befinden sich drei Versender auf dieser Übersicht, die temporär vom Whitelisting ausgeschlossen waren – Stand 30.04.2015)

AGNITAS – und somit unsere Kunden – war erfreulicherweise in 10 Jahren CSA-Mitgliedschaft noch nie von einer derartigen Maßnahme betroffen. Damit dies so bleibt, möchten wir Ihnen (nochmals) die CSA-Richtlinien vorstellen:

CSA-Richtlinien, die durch Sie erfüllt werden müssen

Eins

Der Versand von E-Mails darf nur an Empfänger erfolgen, von denen eine Einwilligung (das sogenannte „Opt-in“) vorliegt oder mit denen eine aktive Kundenbeziehung besteht (Details lesen Sie im UWG §7 Absatz 3).

Zwei

Die Einwilligung muss gesondert erteilt werden, d.h. Sammeleinwilligungen sind nicht zulässig.

Drei

Die Einwilligung muss aktiv und bewusst erfolgen, d.h. Voreinstellungen (wie z.B. eine angehakte Checkbox) sind nicht erlaubt.

Vier

Jede E-Mail muss mit einem leicht erkennbaren und vollständigen Impressum gemäß TMG §5 Absatz 1 versehen sein, das eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthält.

Fünf

Jede E-Mail muss dem Empfänger eine Abmelde-Option (das sogenannte „Opt-out“) anbieten, die kein Login erfordert (z.B. ein Abmelde-Link). Die Abmeldung muss unverzüglich bearbeitet werden.

Sechs

Der kommerzielle Charakter der E-Mails darf durch den Absender oder die Betreffzeile nicht verschleiert werden.

Technische Anforderungen

Die CSA stellt darüber hinaus auch eine Vielzahl von technischen Anforderungen, um deren Einhaltung wir uns als Ihr Dienstleister kümmern. Dazu gehören z.B. die Mailserver-Absicherung, RFC-Konformität, vollständige DNS-, PTR- und WHOIS-Einträge, korrekte FQDNs im SMTP-Dialog, Feedback-Loops, abuse-Adressen, SPF- und DKIM-Unterstützung sowie diverse CSA-spezifische Einträge im E-Mail-Header.

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der CSA-Richtlinien haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

support@agnitas.de

Sollten Sie noch weitere Maßnahmen interessieren, um nicht versehentlich als Spam eingestuft zu werden, laden Sie sich einfach unser kostenloses Whitepaper mit Anti-Spam-Maßnahmen herunter.