CSA-Whitelisting: Strengere Richtlinien für Versender
Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Ihre E-Mails und Newsletter auch in der Inbox Ihrer Empfänger ankommen. Damit das reibungslos klappt, ist AGNITAS unter anderem Mitglied der Certified Senders Alliance (CSA). Denn das CSA-Whitelisting spielt eine wichtige Rolle beim Inbox Placement. Natürlich achten wir darauf, dass die hohen CSA-Qualitätskriterien und strengen Richtlinien eingehalten werden.
Seit 01.10.2016 gilt eine neue CSA-Verfahrensordnung und ab 04.11.2016 greifen neue Aufnahmekriterien, über die wir Sie kurz informieren möchten.
CSA-Whitelisting ein wichtiger Baustein bei der Zustellung
Eine Teilnahme an der Certified Senders Alliance bedeutet, dass Spam-Filter der Internet Service Provider (ISP) i.d.R. nicht greifen und die E-Mails somit direkt in der Inbox des Empfängers landen. So sind unsere Kunden z.B. nicht von der SPF-Verschärfung bei web.de, gmx und 1&1 betroffen, da wir durch die Teilnahme am CSA-Whitelisting dort als vertrauenswürdig eingestuft sind.
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CSA-Pranger: Veröffentlichung von wiederholten Verstößen
Damit das Vertrauen in die CSA-Whitelist nicht missbraucht wird, achtet eine zentrale Beschwerdestelle darauf, dass die Mails alle rechtlichen Normen erfüllen. Hier gilt seit 1. Oktober 2016 eine neue CSA-Verfahrensordnung: Fällt ein Versender mehrmals negativ auf (3 Rügen innerhalb von 6 Monaten), wird dieser am CSA-Pranger veröffentlicht. Bei weiteren Verstößen innerhalb von 6 Monaten, erfolgt ein temporärer Ausschluss von der Whitelist. Mehrere temporäre Ausschlüsse führen schließlich zu einem dauerhaften Ausschluss. Es ist also ein Qualitätsmerkmal, das den Erfolg einer Mailing-Kampagne direkt beeinflussen kann, ob ein CSA-Teilnehmer auf dem Rügen-Pranger erscheint.
AGNITAS stand übrigens noch nie auf dem CSA-Pranger:
Weitere Änderungen der CSA-Richtilinien
Ab dem 4. November 2016 werden die Kriterien für neue und bestehende Teilnehmer verschärft. So gilt ab diesem Zeitpunkt z.B. eine maximale Hardbounce-Rate von 1 % und der Umfang der DKIM-Signierung wurde festgelegt. Außerdem ist die Nutzung von nicht gewhitelisteten IPs ist nur noch für Versandaktionen von Neukunden zulässig. Die bisher geltende Ausnahme für internationale Versendungen entfällt.